AGB`s:
Allgemeine Geschäftsbedingungen Beschattungen München Emanuel Rose
1. Allgemeines:
Für alle Verträge mit uns gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen werden in keinem Fall anerkannt.
2. Angebote:
Angebote erfolgen ausschließlich schriftlich und sind nur mit Unterschrift des Geschäftsführers bzw. bevollmächtigten Mitarbeitern gültig. Mündliche Angebote haben keine Gültigkeit. Angebote sind immer freibleibend und zeitlich beschränkt, höchstens jedoch 20 Tage gültig. Vom gesamten Rechnungsbetrag sind bei Auftragserteilung 50% per Vorkasse zu überweisen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir Bonitätsprüfungen durchführen. Sollten sich aus unserer Sicht Risiken als Ergebnis aus diesen Prüfungen ergeben, behalten wir uns vor, Angebote und Verträge einseitig zurückzunehmen. Für Schäden, die hieraus dem Kunden entstehen übernehmen wir keine Haftung.
3. Preise:
Preise werden von uns immer individuell kalkuliert.
4. Zahlung:
Wir erwarten vom Kunden, falls nicht anders vereinbart, bei Auftragserteilung 50% des Gesamtbetrages als Vorkasse per Überweisung. Unsere Rechnungen sind gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen auszugleichen. Falls keine Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist der Rechnungsbetrag sofort in bar nach der Montage bzw. Warenübergabe fällig. Wechsel oder Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Zahlungen erfolgen ausschließlich in „Euro“. Der Kunde hat für den passenden Geldbetrag bei Bezahlung zu sorgen. Ermöglicht der Kunde keine Übergabe bzw. keine Montage, ist der volle Rechnungsbetrag, 30 Tagen nach der ersten Kontaktaufnahme für eine Lieferung bzw. einen Montagetermin zur Zahlung fällig. Bei ausbleibenden Zahlungen stellen wir Verzugszinsen von pa. 8% zzgl. Bearbeitungsgebühren in Rechnung. Bei Zahlungsrückständen behalten wir uns vor, Forderungen an Dritte abzugeben.
5. Termine von Lieferungen und Montagen:
Termine werden von uns je nach Wetterlage und Arbeitsaufkommen vergeben, und können am selben Tag ohne Angabe von Gründen unsererseits abgesagt werden. Terminveränderungen von Kunden müssen 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin bei uns eingehen, ansonsten behalten wir uns vor Schadenersatz zu fordern. Höhere Gewalt, Erkrankung der Geschäftsführer oder Mitarbeiter, behördliche Maßnahmen sowie Betriebsstörungen jeder Art und Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, soweit diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu verantworten sind, berechtigen uns, die Lieferungs- bzw. Abnahmefristen angemessen zu verlängern. Der Kunde hat Waren und Dienstleistungen spätestens innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Kontaktaufnahme zu einer Lieferung bzw. einem Montagetermin abzunehmen bzw. eine Montage zu ermöglichen. Falschlieferungen, muss der Kunde unverzüglich melden und die Ware sicher vor Beschädigungen aufzubewahren. Der Kunde hat in der Zeit zwischen Angebot und Montage bzw. Liefertermin die Zuwegung zum Montageort unverändert zu belassen. Bei Waren, die beim Kunden montiert werden sollen, hat dieser Unterlagen und Installationspläne bereitzuhalten, die über Leitungsverläufe und Beschaffenheit von Bauteilen Auskunft geben. Sollten keine Pläne, die wir für die Montage als notwendig erachten, vorhanden sein, behalten wir uns vor, eine Montage abzulehnen und Waren nebst Arbeitszeiten in Rechnung zu stellen. Für die erneuten Anfahrtskosten kommt der Kunde auf.
6. Abnahme:
Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Montage bzw. Entgegennahme der Ware durch den Kunden. Ist der Kunde nach einer Montage nicht anwesend, gilt die Montage bzw. Ware als abgenommen.
7. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an unseren Waren bis zur vollständigen Bezahlung unserer Rechnungen vor. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ware ohne Rücksicht auf Verträge zurückzunehmen oder zu demontieren und bei uns auf Kosten des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung einzulagern. Sollten die ausstehenden Forderungen nicht innerhalb von zwei Jahren nach Rechnungsdatum beglichen sein, behalten wir uns vor, die Ware auf Kosten des Kunden zu entsorgen bzw. zu verschrotten. In diesem Fall bleiben alle Forderungen bestehen. Bezahlt der Kunde schließlich solche eingelagerten Waren, hat er selbst die Kosten für den Transport ab Lager und die Montage zu tragen. Eine erneute Montage lehnen wir ab. Waren dürfen bis zur vollständigen Bezahlung nicht verändert werden. Unsere Ware ist nicht zum Weiterverkauf bestimmt. Ausnahmen müssen schriftlich von uns genehmigt werden.
8. Beanstandungen:
Beanstandungen können nur schriftlich erfolgen. Nach Veränderung oder nicht sachgemäßer Handhabung ist eine Reklamation ausgeschlossen. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, des Gewichts oder der Ausführung können nicht beanstandet werden. Lichtbrechungen (Knickfalten) bei Stoffen, verarbeitungs- und verpackungsbedingt sind kein Beanstandungsgrund. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass technische Anlagen und Bauelemente, vor Montagen gereinigt sind. Farbnummern und Muster können nur einen Anhaltspunkt liefern, Waren weichen aus technischen Gründen immer von der Farbigkeit gegenüber den von uns gezeigten Mustern ab. Die gelieferten Produkte sind stets Maßanfertigungen und können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Für Schäden an kundeneigenen Waren, die bei Reparaturen, Ergänzungen und Wartungsarbeiten trotz aller Sorgfalt entstehen, können wir nicht haften. Bei Nachbesserungen durch den Kunden sind die Kosten vorher mit uns abzustimmen und bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
9. Gewährleistung:
Wenn nicht anders ausgewiesen bzw. vereinbart, gewähren wir eine Garantie von zwei Jahren. Bei Veränderung von Waren und Montagen durch den Kunden schließen wir jede Garantie und Haftung aus. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl beschränkt.
10. Aufrechnungsverbot:
Der Kunde kann unsere Forderungen nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, es sei denn, diese sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
11. Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenen Streitigkeiten ist München in Deutschland. Es gilt deutsches Recht. Das Recht, den Vertragspartner an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.